Die Kammer verzichtet wegen voraussichtlicher Uneinbringlichkeit der beantragten Ersatzforderung auf eine solche. Die durch die Verlustscheine ausgewiesenen Schulden des Beschuldigten aus der Liquidation der Kollektivgesellschaft R. B.________(KlG) sind nach wie vor hoch (pag. 18 1304, Z. 17) und er hat auch sonst noch viele Gläubiger.