Ein solches erscheint im Hinblick auf den angerichteten Schaden absolut verhältnismässig. Es ist deshalb für die Dauer von 3 Jahren ein Verbot für die selbstständige Erwerbstätigkeit in der Treuhand-, Finanz und Immobilienbranche anzuordnen. Mit Blick auf den Verfahrenskomplex «T.____ AG» muss dem Beschuldigten grundsätzlich auch die unselbstständige Erwerbstätigkeit in der Treu- hand-, Finanz und Immobilienbranche untersagt werden, sofern er über eine eigene Zeichnungsberechtigung (auch Kollektivzeichnungsberechtigung) verfügt sowie mit rechtlicher und/oder faktischer Verfügungsberechtigung über finanzielle Mittel Dritter ausgestattet ist.