18 1317, Z. 14 ff.) sowie das Verbuchen von Reparaturen am privat eingelösten Auto als Fahrzeugaufwand (vgl. pag. 18 1320, Z. 34; pag. 18 1321, Z. 4 ff.; pag. 18 1184). Den Prinzipien der Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit gemäss Art. 957a Abs. 2 OR werden diese Unterlagen nicht gerecht. Die Erklärung