Diese werfen einige Fragen auf. Im Lohnaufwandskonto für das Jahr 2021 sind zahlreiche private Aufwendungen verbucht (pag. 18 1197 f.). Per Ende 2021 betrugen die privaten Bezüge rund CHF 100'000.00 (pag. 18 1197), was sogar das ausgewiesene Eigenkapital der GmbH übersteigt. Der Beschuldigte tätigt mithin Rückzahlungen an (private) Gläubiger, Unterhaltszahlungen an seine Exfrau (pag. 18 1213) und private Steuerzahlungen (pag. 18 1220; pag. 18 1316, Z. 9) über das Geschäftskonto. Undurchsichtig ist sodann die uneinheitliche Handhabung des Raumaufwands in der privat und geschäftlich genutzten Wohnung (vgl. pag. 18 1184 und pag. 18 1192; pag. 18 1317, Z. 14 ff.)