Ansicht, dass die Voraussetzung der negativen Legalprognose bei der vorliegenden langjährigen Vorgeschichte nicht allzu restriktiv zu handhaben ist. Wer sich durch das Fälschen von Unterschriften Einzelvollmacht über Kundenkonten verschafft und vor dem Erstellen falscher Revisionsberichte nicht zurückschreckt, sollte von der Tätigkeit als Treuhänder abgehalten werden. Die letzten Anlasstaten liegen zwar bereits mehrere Jahre zurück und der Beschuldigte hat sich in der Zwischenzeit (soweit ersichtlich) straflos verhalten. In dieser Zeit war er jedoch – auch unter dem Druck von Untersuchungshaft und Ersatzmassnahmen – nicht als Treuhänder tätig.