ebenso Urteil des Bundesgerichts 6B_243/2022 vom 18. Januar 2023 E. 2.5.1. ff.). Das Berufsverbot ist keine Strafe, sondern zielt darauf ab, die Wiederholung strafbarer Handlungen zu erschweren oder zu verhindern (BSK StGB I-NIGGLI/MAEDER, 3. Auflage, aArt. 67 N 23). Der Beschuldigte verübte nahezu sämtliche vorliegenden Delikte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Treuhänder. Er nutzte das mit der Berufsbezeichnung einhergehende Vertrauen aus, um seine Kunden um erhebliche Summen zu bringen. Der funktionale Zusammenhang zwischen seiner beruflichen Tätigkeit und den Anlasstaten liegt auf der Hand. Es besteht zudem die grosse Gefahr künftigen Missbrauchs. Die Kammer ist der