Aus den Akten wird ersichtlich, dass die Untersuchung bis ins Jahr 2016 normal verlief. Es erfolgten zahlreiche Editionen und Befragungen, deren Auswertung naturgemäss einige Zeit in Anspruch nahm. Die Staatsanwaltschaft stellte im Sommer 2016 auf Anfrage der Verteidigung den baldigen Abschluss der Untersuchung in Aussicht und bat um Verständnis, dass dies aufgrund des Aktenumfangs einige Zeit in Anspruch nehmen werde (pag. 14 001 448). Die Mitteilung an die Parteien gemäss Art. 318 StPO erfolgte trotz mehrerer weiterer Nachfragen durch die Verteidigung erst im Mai 2020.