Die vorliegenden Delikte verübte er während rund 7 Jahren ständiger Delinquenz. Auch die Eröffnung der Untersuchung hielt ihn nicht von weiteren Straftaten ab. Bis ins Jahr 2012 bereicherte er sich unrechtmässig an Kundengeldern und fälschte zahlreiche Urkunden. Gemäss dem Strafregisterauszug beging er weitere Urkundenfälschungen, für die er im Jahr 2017 von der Staatsanwaltschaft Zug verurteilt wurde. 2013 beging er mehrere Widerhandlungen gegen das SVG und wurde wegen Zechprellerei verurteilt (pag. 18 1124 ff.). Von Wohlverhalten kann somit nicht die Rede sein.