Hingegen delinquierte er mehrmals massiv während laufendem Verfahren. Nach Eröffnung der Untersuchung beging er erneut qualifizierte Veruntreuungen im Deliktsbetrag von CHF 470'000.00 sowie mehrere Urkundenfälschungen. Von der Staatsanwaltschaft Zug wurde der Beschuldigte zwischenzeitlich wegen mehrfacher Urkundenfälschung, begangen am 21. Juni 2012 und am 20. August 2012, verurteilt (pag. 18 1125). Die erhebliche und mehrmalige Delinquenz während laufendem Verfahren offenbart eine enorme Dreistigkeit und verkomplizierte das Strafverfahren in nicht unerheblichem Ausmass. Der Beschuldigte hörte nicht aus eigenem Antrieb auf zu delinquieren, sondern wurde inhaftiert.