Er wolle nicht mehr als Treuhänder arbeiten. Nun hat er sich erneut in diesem Bereich selbstständig gemacht. Seit der Gründung der GmbH im Jahr 2020 liegen jedoch nur provisorische Jahresabschlüsse vor. Zahlreiche private Aufwendungen bezahlt der Beschuldigte über die Gesellschaft (pag. 18 1197 f.; vgl. auch pag. 18 1304, Z. 32 ff.). Sowohl betreffend die Büroräumlichkeiten, als auch betreffend das geschäftlich genutzte Fahrzeug sind die Verhältnisse zwischen privatem und betrieblichem Vermögen undurchsichtig. Die Unterhaltszahlungen an seine Ehefrau vernachlässigte er offenbar zeitweise (pag.