Die Verurteilungen wegen Zechprellerei und Nichtabgabe von Ausweisen und Schildern dürften im Zusammenhang mit den miserablen finanziellen Verhältnissen zu sehen sein, während die letzte Verurteilung wegen Urkundenfälschung in den vorliegenden Zusammenhang gehört. Die genannten Vorstrafen werden als nicht so gravierend beurteilt, dass die Strafe deswegen zu erhöhen wäre, das Vorleben wird daher knapp neutral gewertet. […]