103 35. Täterkomponenten Zum Vorleben, zu den Vorstrafen, den aktuellen persönlichen Verhältnissen sowie dem Verhalten des Beschuldigten nach der Tat und im Strafverfahren hielt das WSG zutreffend fest (pag. 18 894): Zum Werdegang des Beschuldigten wurden bereits im Rahmen der Beweiswürdigung ausführliche Angaben gemacht, darauf sei verwiesen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass A.________ in normalen Verhältnissen aufwuchs, die Schulen durchlief, eine Lehre und berufliche Weiterbildungen absolvieren konnte.