__ AG deckte, wobei die Gläubigerin die gleiche blieb, nämlich die NAB. Indirekt profitierte er jedoch vom genannten Vorgehen dadurch, dass seine unbeschränkte persönliche Haftung für die Schulden gegenüber der NAB auf eine solche im Höchstbetrag von CHF 100'000.00 (Solidarbürgschaft) reduziert wurde. Bei der Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs ist zu beachten, dass das konkrete Vorgehen wohl von der [Neuen Aargauer Bank] initiiert worden sein dürfte und nicht vom Beschuldigten selbst, sowie dass C.________ ihn zur AG-Gründung gedrängt haben dürfte.