Bei der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung im Deliktsbetrag von CHF 208'000.00 handelt es sich um ein beträchtliches Ausmass an verschuldetem Erfolg. Dieses ist jedoch dahingehend zu relativieren, dass der Beschuldigte den Betrag nicht direkt für sich selbst verwendete, sondern Schulden der R. B.________(KlG) zu Lasten der gerade neu gegründeten R. A._____ AG deckte, wobei die Gläubigerin die gleiche blieb, nämlich die NAB.