33. Asperation betreffend qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 und 2 aStGB) Auch in diesem Punkt wird vorab auf die Anklageschrift (pag. 16 100 064 f.) und die Beweiswürdigung des WSG (pag. 18 827 f.) verwiesen. Zur Strafzumessung hielt das WSG fest (pag. 18 891 f.): Bei der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung im Deliktsbetrag von CHF 208'000.00 handelt es sich um ein beträchtliches Ausmass an verschuldetem Erfolg.