Der Kammer erscheint eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten ausreichend, um dem engen Sachzusammenhang zu den Schuldsprüchen wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Erschleichen einer falschen Beurkundung gerecht zu werden. Diese wird hälftig asperiert. Das Zwischenresultat beträgt somit 138 Monate Freiheitsstrafe.