gedeckten Forderungen in der Höhe von rund CHF 345'000.00 anrechnen lassen muss. A.________ war Treuhänder, er wusste er genau, dass es "so nicht geht", dass er die AG so nie hätte gründen dürfen, dass er korrekt hätte Buch führen und umgehend den Richter benachrichtigen müssen. Auch die Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs ist daher zu seinem Nachteil zu werten, hingegen sind die subjektiven Tatkomponenten wiederum neutral. […]