Bei Misswirtschaft vom Ausmass des verschulden Erfolgs zu sprechen, fällt im Normalfall schwer, denn meist sind es selbst verschuldete, aber auch äussere Faktoren, die zu einem Konkurs mit einem mehr oder weniger hohen Konkursverlust führen, so dass schwer zu entscheiden ist, welcher Teil des Konkursverlustes auf den oder die Beschuldigte zurückzuführen ist. Im vorliegenden Fall jedoch gilt festzuhalten, dass die R. A._____ AG so gar nie hätte gegründet werden dürfen und ihr unmittelbar nach der Gründung CHF 208'000.00 entzogen wurden, so dass sich der Beschuldigte die ganzen un-