Er handelte direktvorsätzlich und in Bereicherungsabsicht, was tatbestandsimmanent und neutral zu bewerten ist. Sein Handeln war wohl darauf gerichtet, den Anschein des finanziell erfolgreichen Treuhänders und Familienvaters aufrechterhalten zu können. Er wusste dabei, dass bereits ein Strafverfahren gegen ihn lief. Rechtskonformes Verhalten wäre ihm möglich und in diesem Zeitpunkt geboten gewesen. Der Kammer erscheinen in Anlehnung an die angeführten Referenzsachverhalte 3 Monate Freiheitsstrafe angemessen. Diese werden hälftig, ausmachend 1.5 Monate Freiheitsstrafe asperiert.