Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist mit einem Deliktsbetrag von CHF 42'000.00 nicht zu bagatellisieren. Der Beschuldigte bezahlte nur gerade sechs Leasingraten und der Schaden beläuft sich auf mind. CHF 25'740.85 (pag. 07 340 023 f.). Die Verwerflichkeit seines Handelns liegt über dem tatbestandsimmanenten. Der Beschuldigte bediente sich durch die Fälschung mehrerer Lohnabrechnungen seiner Ehefrau ausgeklügelter Machenschaften, damit die Täuschung gelang. Er handelte direktvorsätzlich und in Bereicherungsabsicht, was tatbestandsimmanent und neutral zu bewerten ist.