101 zwei Laienrichtern vor, was eine zu beantragende Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren impliziert (Ziff. 3.1 Bst. b i.V.m. 3.2 Bst. b der Weisung). 31.1 N.________ AG (Ziff. 1.1.1.1. AKS; Deliktsbetrag: CHF 42'000.00) Zu diesem rechtskräftigen Schuldspruch wird vorab auf die Zusammenfassung der Kammer (E. 11 oben), auf die Anklageschrift (pag. 16 100 003 f.) sowie auf die Subsumtion des WSG verwiesen (pag. 18 732 f.). Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist mit einem Deliktsbetrag von CHF 42'000.00 nicht zu bagatellisieren.