GmbH Ausgeführte. Angemessen ist auch hier 1 Monat Freiheitsstrafe. Ziff. 1.2.10.4.3. AKS (Öffentliche Beurkundung einer Bürgschaft): Der Beschuldigte täuschte den beurkundenden Notar über die Echtheit der Unterschrift seiner Ehefrau. Sein Verhalten ist grundsätzlich verwerflich, jedoch durch den Schuldspruch wegen Urkundenfälschung betreffend den Bürgschaftsvertrag bereits teilweise erfasst (vgl. E. 29.6 oben und Ziff. 1.2.10.3.3. AKS). Angemessen erscheint deshalb 1 Monat Freiheitsstrafe. Total werden für das fünfmalige Erschleichen einer falschen Beurkundung somit 6 Monate Freiheitsstrafe veranschlagt.