Mit dem WSG ist davon auszugehen, dass lediglich die Absicht bestand, die Urkunde zu verwenden – sie wurde nicht tatsächlich zur Täuschung eingesetzt. Angemessen erscheinen der Kammer deshalb 2 Monate Freiheitsstrafe. Diese werden hälftig asperiert. 29.12 Zwischenfazit zur Asperation wegen mehrfacher Urkundenfälschung Für alle Urkundenfälschung erfolgt somit eine Erhöhung der Freiheitsstrafe um 26.5 Monate. Es ergibt sich ein Zwischenresultat von 125.5 Monaten Freiheitsstrafe.