Die angebliche Verfügung imponiert als sorgfältig erstellt; sie ist sowohl darstellerisch, wie auch sprachlich einer echten Verfügung nachgeahmt. Besonders hervorzuheben ist, dass der Beschuldigte das fragliche Dokument rund zwei Jahre nach Eröffnung des Strafverfahrens gegen ihn erstellt haben muss und sogar die Namen der zuständigen Staatsanwältin und ihrer Assistentin ermittelte und anbrachte. Die kriminelle Energie ist erheblich. Mit dem WSG ist davon auszugehen, dass lediglich die Absicht bestand, die Urkunde zu verwenden – sie wurde nicht tatsächlich zur Täuschung eingesetzt.