Monate Freiheitsstrafe. 29.11 Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern (Ziff. 1.3.5. AKS) Auch zu diesem Vorwurf wird vorab auf die Zusammenfassung der Kammer im allgemeinen Teil (E. 11 oben), die Anklageschrift (pag. 16 100 096) sowie die überzeugende Beweiswürdigung des WSG (pag. 18 882) verwiesen. Der Beschuldigte erstellte eine Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, wonach der beschlagnahmte Liquidationserlös der Liegenschaft U.___-weg angeblich an ihn auszuzahlen sei (pag. 08 102 106 f.). Die angebliche Verfügung imponiert als sorgfältig erstellt;