_» 5 Monate Freiheitsstrafe. Davon werden 2 Monate asperiert. Das Zwischenresultat beträgt 123.5 Monate Freiheitsstrafe. 29.10 P.________ (Ziff. 1.3.3.1. AKS) In diesem Zusammenhang wird auf die ausführliche Anklageschrift (pag. 16 100 093) sowie die überzeugende Beweiswürdigung des WSG (pag. 18 877) verwiesen. Der Beschuldigte erstellte eine (angebliche) Provisionsvereinbarung zwischen der T.____ AG und der BS.___- stiftung (pag. 05 003 292). Diese verwendete er, um seinen Geschäftspartnern vorzugaukeln, die von P.________ überwiesene Anzahlung CHF 220'000.00 stelle eine Provision dar und dürfe frei verwendet werden.