Zur Fälschung der Email der CY.____ GmbH dürfte ein gewisser Aufwand nötig gewesen sein (vgl. pag. 05 140 015). Die Nachricht weist zahlreiche Merkmale auf, die sie als echt erscheinen liessen. Weder aus den Absenderadresse noch der Angabe der zuständigen Kundenbetreuerin lässt sich die Nachricht auf den ersten Blick als Fälschung entlarven. Angemessen ist auch hier 1 Monat Freiheitsstrafe. Ziff. 1.2.13.2.4. AKS (Email der UBS AG): Dasselbe gilt für die angebliche Email- Nachricht der UBS. Der Beschuldigte fügte sogar eine authentisch wirkende Signatur samt Disclaimer an, was das Vertrauen in die Echtheit bestärkte (vgl. pag.