1.2.13.2. AKS) Für diesen rechtskräftigen erstinstanzlichen Schuldspruch wird vorab auf die Zusammenfassung der Kammer im allgemeinen Teil (E. 11 oben), die ausführliche Anklageschrift (pag. 16 100 079 ff.) sowie die überzeugende Beweiswürdigung des WSG (pag. 18 857) verwiesen. Es kann vorweggenommen werden, dass sämtliche der fünf nachfolgenden Urkundenfälschungen der Vertröstung von AM.________ dienten. Ziff. 1.2.13.2.1. AKS (Kaufvereinbarung): Der Beschuldigte fälschte einen gesamten Kaufvertrag samt Unterschriften seiner Ehefrau und der angeblichen Käuferschaft, um AM.