Der erlangte Vorteil, nämlich die faktisch alleinige Verfügungsbefugnis über das GU-Konto des Ehepaars G.________, ist nicht unerheblich. Angemessen erscheint 1 Monat Freiheitsstrafe für jeden Vergütungsauftrag, total ausmachend 3 Monate Freiheitsstrafe. Total veranschlagt die Kammer somit für die Urkundenfälschungen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben des Ehepaars G.________ 5 Monate. Davon werden 2 Monate asperiert. Das Zwischenresultat beträgt 121.5 Monate Freiheitsstrafe. 29.9 AM.________ (Ziff. 1.2.13.2. AKS)