Das Fälschen der Unterschrift von C.________ diente der qualifizierten Veruntreuung. Der erlangte unrechtmässige Vorteil ist daher nicht unerheblich. Angemessen erscheint 1 Monat Freiheitsstrafe. Ziff. 1.2.12.2.2. AKS (Barquittung): Gemäss der Quittung soll das Ehepaar G.________ dem Beschuldigten angeblich CHF 40'000.00 in bar übergeben haben. Der Beschuldigte verwendete die Quittung dafür, der Bank, die das Bauvorhaben des Ehepaars G.________ finanzierte, ausreichende Eigenmittel vorzugaukeln. Der investierte Aufwand zur Erstellung der Urkunde dürfte mässig gewesen sein.