Klar ist, dass es im weiteren Sinn dazu diente, die qualifizierte Veruntreuung zu verschleiern. Dafür sind 2 Monate Freiheitsstrafe angemessen, die hälftig asperiert werden. Als Zwischenresultat ergeben sich 119.5 Monate Freiheitsstrafe. 29.8 G.________ (Ziff. 1.2.12.2. AKS) Betreffend diesen rechtskräftigen erstinstanzlichen Schuldspruch wird auf die Ausführungen der Kammer zum «Bauvorhaben G.________» (E. 16) sowie die Anklageschrift (pag. 16 100 075 ff.) verwiesen. Ziff. 1.2.12.2.1. AKS (GU-Vertrag G.________): Das Fälschen der Unterschrift von C.________ diente der qualifizierten Veruntreuung.