97 fügen dürfe (vgl. die AKS [pag. 16 100 066) und die Subsumtion des WSG [pag. 18 839]). Angemessen erscheinen 2 Monate Freiheitsstrafe. Ziff. 1.2.10.3.2. AKS (Gründungsbericht): Wahrheitswidrig gab der Beschuldigte auch im Gründungsbericht an, er verfüge als Eigentümer über die Aktien (vgl. die AKS [pag. 16 100 066]). Auch hierfür erscheinen 2 Monate Freiheitsstrafe angemessen. Ziff. 1.2.10.3.3. AKS (Solidarbürgschaft): Der Beschuldigte fälschte die Unterschrift seiner Ehefrau auf der Solidarbürgschaftsverpflichtung.