16 100 048]). Der Aufwand zum Erstellen des Dokuments mit Signatur und Logo ist nicht unerheblich. Angemessen sind 2 Monate Freiheitsstrafe. Ziff. 1.2.4.2.4. (Email der Aargauischen Kantonalbank): Die Email-Nachricht enthielt denselben Inhalt, wie die Bestätigung der Festgeldanlage und diente demselben Zweck (vgl. die AKS [pag. 16 100 049]. Angemessen erscheinen auch hierfür 2 Monate Freiheitsstrafe. Total werden für die Urkundenfälschungen im Zusammenhang mit dem «Mandat V._____ AG» 8 Monate Freiheitsstrafe veranschlagt. Diese werden im Umfang von rund ⅓, konkret mit 3 Monaten, asperiert.