16 100 047] und die Beweiswürdigung des WSG [pag. 18 796]). Der investierte Aufwand zur Erstellung der Urkunde erscheint recht hoch und der angepeilte Vorteil ist nicht unerheblich. Angemessen sind 2 Monate Freiheitsstrafe. Ziff. 1.2.4.2.2. AKS (Schreiben der Aargauischen Kantonalbank): Der Beschuldigte erstellte ein angebliches Schreiben der Bank, in dem verschiedene Umstände aufgeführt wurden, welche die Versäumnisse des Beschuldigten erklären sollten. Dieses verwendete er, um sich gegenüber BG.________ zu exkulpieren und um die Behauptung, sein Geld sei noch vorhanden, aufrechterhalten zu können (vgl. die AKS [pag.