___ zu verschleiern. Für jede der 23 Handlungen wird mit Verweis auf den Referenzsachverhalt gemäss den VBRS-Richtlinien (S. 50) eine Freiheitsstrafe von 1 Monat veranschlagt, total ausmachend 23 Monate Freiheitsstrafe. Dies wird mit rund ¼, konkret mit 6 Monaten, asperiert. Im Sinne eines Zwischenresultats ergeben sich 113 Monate Freiheitsstrafe.