Total ergeben sich für sämtliche Urkundenfälschungen im Zusammenhang mit dem «Mandat E.________» 21 Monate Freiheitsstrafe. Diese werden im Umfang von ⅓, ausmachend 7 Monate, asperiert. Das Zwischenresultat beträgt 107 Monate Freiheitsstrafe. 29.4 Betreffend L.________ (Ziff. 1.1.2. AKS) Die Kammer verzichtet zu diesem Schuldspruch wegen mehrfacher Urkundenfälschung auf die separate Abhandlung aller 23 Urkunden, auf denen der Beschuldigte die Unterschrift seiner Ehefrau fälschte. Stattdessen wird auf die Ziff. 1.1.2. AKS verwiesen (pag. 16 100 005 ff.)