Dieser Schuldspruch betrifft eine Email, in dem die Clientis Bank Oberaargau AG E.________ angeblich bestätigte, dass beim Verkauf der Liegenschaft in BU.________ keine Vorfälligkeitsentschädigung anfalle (pag. 08 101 059). Es dürfte ein gewisser Aufwand zum Erstellen der Email samt Signatur und Disclaimer angefallen sein. Die Email diente zur Täuschung von E.________ zwecks Betrugs (vgl. Ziff. 1.2.3.3. AKS [pag. 16 100 030 ff.]). Der erlangte Vorteil ist nicht unerheblich. Angemessen erscheinen der Kammer 2 Monate Freiheitsstrafe Total ergeben sich für sämtliche Urkundenfälschungen im Zusammenhang mit dem «Mandat E.___