_ dürfte über die Verpfändung der Todesfallrisikopolice im Bild gewesen sein. Der erlangte Vorteil ist somit gering (vgl. die Beweiswürdigung des WSG [pag. 18 783 f.]). Angemessen erscheint 1 Monat Freiheitsstrafe. f.) Betroffen ist ein Kreditvertrag über einen Betriebskredit von CHF 75'000.00, den E.________ auch gewollt haben dürfte (vgl. auch hier die Beweiswürdigung des WSG [pag. 18 783 f.]). Der erlangte Vorteil lag im Vertuschen von Unzulänglichkeiten in der Mandatsführung, wofür 1 Monat Freiheitsstrafe ausreichend erscheint. g.) Die Fälschung der Unterschrift von E.________ auf der Spezialvollmacht zum Verkauf der Liegenschaft in BU.