07 435 071 f.). E.________ war über die Vertragsbeziehung bei der Migros Bank grob im Bilde. Der Beschuldigte fälschte die Unterschrift nur, um seine Unzulänglichkeiten und Versäumnisse in der Mandatsführung zu verschleiern (vgl. die Beweiswürdigung des WSG [pag. 18 783 f.]). Dafür erscheint der Kammer 1 Monat Freiheitsstrafe angemessen. b.) Der Beschuldigte fälschte die Unterschriften von Q.________ auf der Vollmachtserteilung zum Erhalt einer Einzelvollmacht über das Konto bei der Aargauischen Kantonalbank (pag. 07 120 011). E.________ war mit dieser Unterschriftenregelung wohl einverstanden;