AKS) Der Beschuldigte erstellte mehrere fiktive Lohnabrechnungen der R. A._____ AG für L.________ (pag. 07 341 011 ff.). Damit machte er die N.________ AG als Leasinggeberin glauben, L.________ verfüge über ausreichend Einkommen, um die Leasingraten für ein Familienauto bezahlen zu können (vgl. auch die AKS [pag. 16 100 004] und die Subsumtion des WSG [pag. 18 733]). Der in die gefälschten Urkunden gesteckte Aufwand ist deutlich höher als im Referenzsachverhalt, da der Beschuldigte mehrere Dokumente erstellte. Hingegen deckt sich der angestrebte Erfolg nahezu mit demjenigen im Referenzsachverhalt.