«Der Täter unterzeichnet einen Autoleasingvertrag mit einem falschen Namen, weil er selber mit vielen Betreibungen verzeichnet ist.» Straferhöhend bzw. -mindernd wirkt sich der in die Fälschung gesteckte Aufwand sowie die Art des anvisierten Vorteils aus. Diese Umstände werden nachfolgend für jede einzelne Urkunde gewürdigt. Da sämtliche Schuldsprüche wegen Urkundenfälschung rechtskräftig sind und oberinstanzlich nicht behandelt wurden, wird jeweils stark zusammengefasst angegeben, was für eine Urkunde der Beschuldigte fälschte und gegebenenfalls zu welchem Vorteil diese eingesetzt wurde.