29. Asperation betreffend mehrfache Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 aStGB) 29.1 Allgemeingültige Strafzumessungsfaktoren zur Tatschwere Auch die Urkundenfälschungen weisen viele Ähnlichkeiten auf, sodass vorab einige allgemeingültige Ausführungen erfolgen. Geschütztes Rechtsgut von Art. 251 StGB ist das Vertrauen, welches einer Urkunde im Rechtsverkehr als Beweismittel entgegengebracht wird (BSK StGB-BOOG,