28.16 AI.________ (Ziff. 1.2.8. AKS; Deliktsbetrag: CHF 10'839.90) Für diesen rechtskräftigen erstinstanzlichen Schuldspruch wird vorab auf die Zusammenfassung der Kammer (E. 11 oben), die Anklageschrift (pag. 16 100 60 ff.) sowie die Beweiswürdigung des WSG (pag. 18 813 f.) verwiesen. Der Beschuldigte nutzte auch in diesem Fall das Vertrauen eines langjährigen Bekannten aus. Er veruntreute CHF 10'839.90, die er von Mietern von AI.________ überwiesen erhalten hatte, um sie auf einem Mietzinskautionskonto zu verwahren. Sein Handeln bezeugt keine besondere Raffinesse.