Deliktsbetrag: CHF 20'000.00) Für diesen rechtskräftigen erstinstanzlichen Schuldspruch wird vorab auf die Zusammenfassung der Kammer (E. 11 oben), die Anklageschrift (pag. 16 100 86 f.) sowie die Beweiswürdigung des WSG (pag. 18 868 f.) verwiesen. Auch von der sicher nicht auf Rosen gebetteten AO.________ erhielt der Beschuldigte CHF 20'000.00 zur Gründung einer GmbH ausgehändigt. Er verwendete das Geld sogleich zur Rückzahlung an AN.________. AO.________ erhielt jedoch kein Geld zurückbezahlt. Der Kammer erscheinen 3 Monate Freiheitsstrafe angemessen, was mit 1.5 Monaten asperiert wird. Das Zwischenresultat beträgt 98 Monate.