Diesen Betrag erhielt der Beschuldigte zur Gründung einer GmbH überreicht, verwendete ihn jedoch anderweitig. Er leistete eine vollumfängliche Rückzahlung, wofür er allerdings die von AO.________ erhaltenen CHF 20'000.00 verwendete. Das Handeln des Beschuldigten erscheint nicht besonders raffiniert. Da AN.________ letztlich kein Schaden erwuchs, erscheinen 2 Monate Freiheitsstrafe angemessen, welche im Umfang von 1 Monate asperiert werden. Im Sinne eines Zwischenresultats ergeben sich 96.5 Monate Freiheitsstrafe. 28.15 AO.________ (Ziff. 1.2.16. AKS; Deliktsbetrag: CHF 20'000.00)