92 28.14 AN.________ (Ziff. 1.2.14. AKS; Deliktsbetrag CHF 20'000.00) Für diesen rechtskräftigen erstinstanzlichen Schuldspruch wird vorab auf die Zusammenfassung der Kammer (E. 11 oben), die Anklageschrift (pag. 16 100 82 ff.) sowie die Beweiswürdigung des WSG (pag. 18 860) verwiesen. Der Deliktsbetrag beläuft sich auf CHF 20'000.00. Diesen Betrag erhielt der Beschuldigte zur Gründung einer GmbH überreicht, verwendete ihn jedoch anderweitig.