Deliktsbetrag: CHF 25'000.00) Für diesen rechtskräftigen erstinstanzlichen Schuldspruch wird vorab auf die Zusammenfassung der Kammer (E. 11 oben), die Anklageschrift (pag. 16 100 56 ff.) sowie die Beweiswürdigung des WSG (pag. 18 804) verwiesen. Der Deliktsbetrag von CHF 25'000.00, den der Beschuldigte als Anzahlung für einen Grundstückskauf entgegennahm und abredewidrig verwendete, ist nicht sehr hoch. Er leistete unter dem Druck einer Betreibung und einer Abzahlungsvereinbarung Rückzahlungen in Höhe von rund CHF 6'500.00. Der Kammer erscheinen 4 Monate Freiheitsstrafe angemessen, die wiederum hälftig asperiert werden.