1.2.5. AKS; Deliktsbetrag: CHF 59'648.25) Der Deliktsbetrag von CHF 59'648.35 ist zwar stattlich, verteilt sich aber anteilsmässig auf mehrere STW-Eigentümer, was die objektive Tatschwere leicht relativiert. Im Gegenzug fällt leicht ins Gewicht, dass der Beschuldigte die Verwaltung in chaotischem Zustand hinterliess, nachdem die BE._____ AG sie zuvor bereinigt hatte. Angemessen erscheinen 6 Monate Freiheitsstrafe, die mit 3 Monaten asperiert werden. Das Zwischenresultat beträgt 91.5 Monate Freiheitsstrafe. 28.12 STWEG X.________ (Ziff. 1.2.2. AKS; Deliktsbetrag: CHF 38'500.00)