91 28.10 AJ. + AK._____ sowie AL.________ (Ziff. 1.2.11.1. AKS; Deliktsbetrag: CHF 60'000.00) Für diesen rechtskräftigen erstinstanzlichen Schuldspruch wird vorab auf die Zusammenfassung der Kammer (E. 11 oben), die Anklageschrift (pag. 16 100 069 ff.) sowie die Beweiswürdigung des WSG (pag. 18 844) verwiesen. Der Deliktsbetrag von CHF 60'000.00 ist zwar nicht ausserordentlich hoch, stellte für die Geschädigten aber dennoch einen erheblichen Verlust dar.