Der Deliktsbetrag von CHF 120'000.00 ist ebenfalls stattlich. Rückzahlungen wurden nicht geleistet (vgl. pag. 07 750 006). Bei diesem Vorwurf sticht eine gewisse Naivität seitens der Geschädigten ins Auge, was sich leicht auf das Verschulden des Beschuldigten auswirkt. Wer beabsichtigt, eine Immobiliengesellschaft aufzubauen, sollte nicht leichtfertig und ohne schriftlichen Vertrag CHF 120'000.00 überweisen – wenn auch der Beschuldigte mit seinem Wesen und seinem Auftreten das Seinige dazu beigetragen haben dürfte. Angemessen erscheinen der Kammer 11 Monate Freiheitsstrafe, die hälftig asperiert werden.